Infraschall und Auswirkungen auf Erdbebenmessstationen
Stellungnahme der Arbeitsgruppe Seismologie des "Forschungskollegiums Physik des Erdkörpers", BGR Hannover
& Ruhr-Universität Bonn, Oktober 2013.
Details dazu hier.
Im Rahmen der Stellungnahme werden klare und verbindliche Abstandsregeln und Tabuzonen für den Bau von WEA im Umkreis um 10 km bzw. 17,5 km rund um Erdbebenmessstationen gefordert, um die
Arbeit der Messstationen durch den Infraschall und den über den Boden übertragenen Körperschall nicht zu behindern.
Zitat: "
Wir haben das Regierungspräsidium Darmstadt und die beiden Betreiber der Erdbebenmessstationen in der Grube Messel (die Universität Frankfurt) und auf der Volkssternwarte in Darmstadt-Eberstadt
(HLUG)schriftlich Ende Mai informiert und um Beteiligung und Stellungnahme an dem laufenden Genehmigungsverfahren gebeten.
Beide WEA liegen innerhalb der Grenzen von 10 km bzw. 17,5 km rund um solche Erbebenmessstationen.
Die Betreiber haben sich erst auf unseren Hinweis hin, in das laufende Genehmigungsverfahren eingeschaltet.
Uns liegt nun die Stellungnahme der HLUG und der Universität Frankfurt vor.
Aus der Stellungnahme wird ersichtlich, dass die WEA an den geplanten Standorten die Erdbebenmessstationen negativ beeinträchtigen. Falls eine Verlegung
notwendig wird, dann trägt der Antragsteller die Kosten.