"Leitideen und offene Fragen des Managements der Energiewende mit Erneuerbaren Energien"
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Günter Specht
Zitat: „Bereits heute ist absehbar, dass die EEG-Reform misslingt, weil zentrale Fragen der Energiewende nicht oder widersprüchlich beantwortet werden. Diese Reform führt in eine Sackgasse. Absehbar
sind weitere Reformen der Reform. Eine umfassend nachhaltige Stromversorgung ist nicht in Sicht. Fundamentale Kritik von
Experten aus dem Bereich der Stromversorgung führte nur zu marginalen Veränderungen an der bisherigen Politik; Reformunfähigkeit deutet sich an. Offenbar sind die bisher getroffenen Entscheidungen
eine fast unüberwindbare Hürde. Die Energiewende ist ein Musterbeispiel dafür, wie schwer es ist, Subventionen und
ähnliche Vorteilsgewährungen zurück zu fahren.“
Das vollständige Arbeitspapier hier als PDF-Download.
05. Mai 2014; Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Günter Specht,
"EEG-Reform - Durchbruch oder Sackgasse in der Ökostrompolitik?"
Neue vernichtende Abrechnung mit der EEG Regelung in einem neuen Vortrag gehalten beim Lions Club Dresden-Semper.
Er zeigt die sehr denkwürdigen negativen finanziellen, ökologischen und sozialen Resultate der durch die EEG geförderte Energiewende auf.
Sehr lesenswert!
Das EEG ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien. Es regelt den Vorzug von aus erneuerbaren Energien gewonnen Strom in das Stromnetz und garantiert per Gesetz Stromerzeugern feste
Vergütungen für die nächsten 20 Jahre. Das Gesetz wurde im Jahr 2000 verabschiedet und danach mehrmals angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte 2012. Die Reform des EEG wurde Ende Juni vom Bundestag
und am 11. Juli vom Bundesrat verabschiedet und soll voraussichtlich am 01. August 2014 in Kraft treten. Das alte EEG 2012 gilt noch für alle Anlagen die bis zum 22.01.2014 genehmigt oder
zugelassen wurden und noch bis 31.12.2014 in Betrieb genommen werden. Altanlagen genießen Bestandsschutz.
Im EEG wurde auch festgeschrieben, welchen Anteil die erneuerbaren Energieträger bis 2050 haben sollen. Dieser soll schrittweise auf 80% angehoben werden. In Hessen will man sogar bis zum Jahr 2050 auf 100% erneuerbare Energien für die Strom und Wärmeproduktion umgestellt haben.
Mit der EEG-Umlage, die jeder Stromkunde pro verbrauchte kWh mit seiner Rechnung zu zahlen hat, werden die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
entstehen, auf die Stromendverbraucher verteilt. Die Höhe des Umlagebetrages ergibt sich aus dem Unterschied der Einnahmen und Ausgaben, die bei der Verwertung des EEG-Stroms aus erneuerbaren
Energiequellen entstehen, also der Differenz zwischen dem an der Strombörse zu erzielendem Preis und den tatsächlichen Kosten.
Niedrige Strompreise bedeuten also für den Normalbürger keine gute, sondern eine eher schlechte Nachricht. In 2013 zahlten sie rund 13 Milliarden EUR für Ökostrom, der an der Börse gerade 3
Milliarden EUR wert war. Zusammen mit Zinsen und einem offenen Betrag aus 2012 waren das in Summe knapp 21 Milliarden EUR für den sog. „Grünstrom“.
So sind die vom Stromverbraucher über die Stromrechnung bezahlten EEG-Vergütungen von 0,4 Cent/kWh im Jahr 2003 auf über 6,24 Cent/kWh im Jahr 2014 gestiegen. Also um mehr als das 15-fache. So besteht mittlerweile mehr als die Hälfte des Strompreises an den Endverbraucher aus Steuern und Abgaben. Und den größten Brocken macht die EEG Umlage aus.
Im Jahr 2015 soll nun erstmals die EEG Umlage sinken, und zwar von aktuell 6,24 cent pro kWh auf 6,17 cent pro kWh. Was im ersten Moment wie eine tolle Meldung klingt, und sicherlich auch von SPD und GRÜNEN als Bestätigung der EEG-Novelle gefeiert werden wird, bedeutet aber am Ende für den Verbraucher mit 3500 kW Stromverbrauch im Jahr eine Entlastung von gerade einmal 2,50 EUR. Alle Experten gehen ausserdem davon aus, dass durch den weiterhin ungezügelten Ausbau der erneuerbaren Energieträger insbesondere an Schwachwindstandorten, die Umlage in den kommenden Jahren auch weiter steigen wird.
Im kommenden Jahr 2016 wird die EEG-Umlage trotz aller Beschwichtigungen und Aussagen der Bundesregierung erneut steigen.
Auf den dann neuen Rekordstand von 6,354 cent pro kWh.
Die Anfangsförderung in den ersten 5 Jahren beträgt nach der Reform des EEG 8,9 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Die Anfangsvergütung wird zwischen 5 Jahren (130%-Standort und darüber) und 20 Jahren (80%-Standort und darunter) ausgezahlt. Die Berechnung der Anfangsvergütungsdauer für alle weiteren Standorte
erfolgt nicht linear, sondern mit einem Knick bei 100% (Verlängerung der Frist um einen Monat je 0,36 % des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 130 % des Referenzertrages unterschreitet;
zusätzlich Verlängerung um einen Monat je 0,48 % des Referenzertrages, um den der Ertrag der Anlage 100% des Referenzertrages unterschreitet). Die Grundvergütung beträgt 4,95 Cent pro Kilowattstunde
(kWh). Und diese Vergütung bekommt der Betreiber dann für die nächsten 20 Jahre garantiert.
Je windintensiver und damit ertragreicher ein Standort ist, umso kürzer
wird diese Vergütungsphase. (§ 49 Abs. 2 EEG 2014).
Für Standorte im Binnenland kann eine Unterschreitung des Referenzertrags eintreten, so dass ein Standort mit beispielsweise 90 % des Referenzertrags eine Verlängerung um 13,3 Jahre erhält. Nach
Ablauf dieses Zeitraums wird nur noch die so genannte Grundvergütung von 4,95 Cent/kWh gewährt (§ 29 Abs. 2 EEG 2012).
Standort-Qualität Laufzeit der erhöhten Vergütung nach EEG 2012
Nachfolgend eine Auflistung der Vergütung in Abhängigkeit des Standorts. Danach erfolgt Grundvergütung bis zum Ablauf der 20 Jahre EEG Förderung.
>=150% 5 Jahre (Mindestlaufzeit)
140% 7 Jahre + 3 Monate
130% 9 Jahre + 5 Monate
120% 11 Jahre + 8 Monate
110% 13 Jahre + 11 Monate
100% 16 Jahre + 1 Monat
90% 18 Jahre + 4 Monate
<= 82,5% 20 Jahre (Maximallaufzeit)
Ausbau wird begrenzt
Für Windenergie an Land sind zukünftig nur noch Ausbaupfade mit einem jährlichen netto Netzzubau von 2.500 Megawatt (MW) erlaubt. Zum Vergleich: Der netto Netzzubau in 2013 lag bei 2.740 MW. Die
im Durchschnitt 2.500 MW errechnen sich aus dem Zubau abzüglich deinstallierter Windräder. Repowering, also der Austausch kleinerer WKA durch neuere größere WKA, wird dabei nicht
berücksichtigt.
Neues Fördermodell
Der Betreiber erhält auch zukünftig nicht mehr wie bisher für 20 Jahre eine einheitliche feste Vergütung wie oben beschrieben, sondern Ökostromprojekte sollen ausgeschrieben werden. Den Zuschlag
erhält derjenige, der am kostengünstigsten baut, dies gilt für neu zu errichtenden Windparks ab 2017.
Länderöffnungsklausel
Zukünftig dürfen die Bundesländer die Mindestabstände für WKA zur Wohnbebauen selber bestimmen und festlegen, wenn dies gewünscht ist. Diese Initiative geht auf die Anträge der Bundesländer Bayern
und Sachsen zurück, die eine 10H Regelung forderten, also Abstand zur Wohnbebauung soll gleich das 10-fache der Anlagenhöhe betragen. Dazu erfolgt eine Neuregelung des Baugesetzbuches. Das dies den
weiteren Ausbau der WKA in unseren dicht besiedelten Regionen einschränken wird ist klar.
Verpflichtende Direktvermarktung
Nur noch Windkraftanlagen im Binnenland bis zu einer Leistung von 500 kW erhalten zukünftig eine feste Einspeisevergütung. Diese Schwelle wird 2016 und 2017 weiter reduziert und die Betreiber
müssen dann zukünftig ihren Strom selbst vermarkten, wofür sie nur noch eine sog. Marktprämie erhalten. Drei Boni, die bisher gezahlt wurden, fallen ersatzlos weg: Repowering Bonus (0,5 Cent je kWh),
Systemdienstleistungs-Bonus (0,48 Cent je kWh) und die Management-Prämie (max. 1,2 Cent je kWh). Im Ergebnis liegen die Vergütungen für Windkraft an Land nun ca. 10 bis 20 Prozent unter dem Niveau
von 2013.
Ein Video der Wuppertaler Stadtwerke erklärt das EEG Modell auf einfache Art und Weise.
http://www.youtube.com/watch?v=7aHC4yhKf7o
Die Änderungen zum EEG Gesetz sind nachzulesen im Eckpunktepapier des BMWi bzw. trotz zum Teil tendenziöser Interpretation eine übersichtliche Auflistung des novellierten EEG in der Zusammenfassung des Bundesverbandes Windenergie.
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform.html
http://www.wind-energie.de/system/files/attachments/article/2014/gesetzesaenderungen-treten-im-august-kraft/bwe-erfolge-vergleich-eeg-2012-und-2014.pdf
Expertenrat fordert Abschaffung des EEG (26.02.2014)
Der von der Bundeskanzlerin im letzten Jahr einberufene Expertenrat des Deutschen Bundestags hatte eigentlich sogar die komplette Abschaffung des EEG gefordert. Das ist das Ergebnis einer am 26.02.2014 vorgestellten Studie.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eeg144.html
Zusammenfassung: