Mai 2012
14. September 2012
Beschluss der Gemeindevertretung Roßdorf unter Tagesordnungspunkt 10, den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 voranzubringen und die Vorgaben zur Nutzung der Windenergie umzusetzen. Dieser Beschluss
wird mit 27 JA und 2 NEIN Stimmen von ingesamt 29 Stimmen angenommen.
Unter Tagesordnungspunkt 11 wird folgendes beschlossen:
Auch der Punkt 11 wird an diesem Tag mit 27 JA und 2 NEIN Stimmen angenommen.
(Quelle: Niederschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Roßdorf am Freitag, den 14.09.2012; Seite 13)
Die Gemeindevertretung, als gewählte Vertreter der Roßdörfer Bürger, hat damit einzig und alleine den Gemeindevorstand ermächtigt, sämtliche weitere Verhandlungen und Entscheidungen OHNE weitere Konsultationen oder Zustimmungen des Gemeindeparlaments durchzuführen.
Damit konnten die Gemeindevertetung oder die Bürger und Bürgerinnen Roßdorfs KEINEN Einfluß mehr auf das Projekt ausüben.
28. September 2012
Veröffentlichung des Bietungsverfahrens. Dort ist von max. 4 Windenergieanlagen die Rede. Das Areal liegt laut Bietungsverfahren in keinem Schutzgebiet.
Von der Planung bis zur Realisierung ist ein Zeitraum von 2-3 Jahren vorgesehen.
(Quelle: Bietungsverfahren Roßdorf, veröffentlicht 28.09.2012)
Januar 2013
GGEW erhält den Zuschlag im Bietungsverfahren gegen 5 weitere Anbieter
17. April 2013
Bürgerversammlung in Roßdorf zum Thema Windkraft
25. April 2013
Abschluss des Pachtvertrages mit der GGEW über ein 1,5 Ha (=15.000 qm) großes Areal am Tannenkopf. Zitat: "Außerdem wird das
Unternehmen eine exakte Windmessung vornehmen, da bisher nur berechnete Windertragsdaten vorliegen."
(Quelle: Pressemeldung GGEW Nr. 12/2013 vom 25.04.2013)
26. April 2013
Bürgermeisterin Sprößler berichtet in der Gemeindevertretersitzung über den Abschluß des Pachtvertrages mit der GGEW
August 2013
Genehmigung zur Auftstellung eines Windmessmastes auf dem Tannenkopf
September 2013
Errichtung des Windmessmastes, der laut Aussage GGEW und Gemeinde für mind. 1 bis 1,5 Jahre dort am Standort die tatsächliche Windgeschwindigkeit messen soll. Zitat Presseerklärung GGEW:
"Der Messzeitraum wird voraussichtlich ein bis anderthalb Jahre betragen". Und weiter heisst es darin: "Der Aufwand lohnt sich, denn
die Windhöffigkeit ist die entscheidende Stellgröße für die Wirtschaftlichkeit des Projektes"
Quelle: ECHO
Online und Pressemeldung GGEW Nr.32/2013 vom 06.09.2013
10. Mai 2014; Windpark-Betreibergesellschaft durch GGEW gegründet:
Durch die GGEW bzw. deren Tochterfirma, die GGEW Ventusol GmbH, wurde eine Windpark-Betreibergesellschaft für Roßdorf gegründet.
Die GGEW WP Roßdorf GmbH & Co. KG, unter HRA 85217. Hierbei handelt es sich um eine
Personengesellschaft. Der persönlich haftende Gesellschafter ist die GGEW Ventusol GmbH (die GGEW Ventusol GmbH hat ein Stammkapital von 25.000,- EUR).
Wir fragen uns und Frau Sprößler:
Welche Auswirkungen hat dies auf:
- die abgeschlossenen Pachtverträge mit der GGEW AG?
- auf die abgeschlossenen Gestattungsverträge mit der GGEW AG?
- auf die Höhe der Pachterträge?
- auf die abgegebenen Bürgschaften im Rahmen der Rückbauverpflichtung des Antragstellers?
- auf die Sicherheit ihres nachrangiges Darlehen?
Wir haben aus diesem Grund einen offenen Brief an die Frau Bürgermeisterin versendet. Diesen finden Sie hier.
16. Mai 2014; Gemeindevertretersitzung Roßdorf
Punkt 6 der Tagesordnung wird über den sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien und die bereits durch den Gemeindevorstand erfolgte Stellungnahme an den RP NACHTRÄGLICH debattiert und dieser soll NACHTRÄGLICH beschlossen werden.
Nachzulesen für alle diejenigen weiter unten.
Im Klartext heisst die Beschlussvorlage für den 16.05.2014:
Alles soll möglich sein, trotz der „restriktiven“ Vorgaben des Regionalplans.
Versprechungen von Begrenzungen, Mindestabständen etc. erweisen sich damit als Lug und Trug.
Eingebracht wurden die Anträge vom Gemeindevorstand.
Beschlossen werden sollen sie im nachhinein mit der Mehrheit von SPD und Grünen.
Offenbar muss weiter sinnlos Natur zerstört werden.
September 2014; Der Windmessmast wird von einer polnischen Firma demontiert.
Ursprünglich sollte dieser bis April 2015 dort stehen bleiben und in 1,5 Jahren die Winddaten messen.
November 2014; Bürgerversammlungen in Gundernhausen und Roßdorf
Auf der Tagesordnung steht auch Windkraft auf dem Tannenkopf.
Jedoch werden auf die zahlreichen Fragen der Bürger nur unzureichende oder gar keine Antworten gegeben.
Sachstand sei, dass die WKA noch bis dato nicht genehmigt seien, man erwarte die Genehmigung in Bälde.
Im Haushalt für das Jahr 2015 sind 50.000 EUR Pachteinahmen aus der Windkraft bereits als fester Einnahmeposten eingeplant.
18. Dezember 2014; Roßdörfer Anzeiger
Gemeinde Roßdorf veröffentlicht die angeblich überdurchschnittlichen Messergebnisse der Windmessungen von Sept 2013 bis Sept 2014, die mit 6,19 m/s sehr gut laut GGEW seien. Wir zweifeln diese
Ergebnisse massiv an.
16. Januar 2015; Gemeindevertretersitzung
Antrag der Fraktion GFRoG zur Offenlegung der mit der GGEW abgeschlossenen Pacht- und Gestattungsverträge mit im Parlament mit 18 Nein-Stimmen abgelehnt.
20. Januar 2015; Das Darmstädter Echo berichtet in seiner heutigen Ausgabe davon, dass zwischen GGEW und DWD kein Kompromis gefunden werden konnte. Mit der Ablehnung des DWD sind die WEA defacto nicht genehmigungsfähig. Es bleibt nun abzuwarten, wie der RP entscheiden wird.
03. Februar 2015; Das Darmstädter Echo nimmt die vielen Pressemeldungen der IG Roßdorf und die öffentliche Diskussion erneut für einen neutralen umfassenden Artikel. Jedoch sind hier erneut einige Fakten falsch wiedergegeben worden:
Die Verträge wurden den Gemeindevertretern nie zugesendet (der Antrag der GFroG wurde ja mehrheitlich in der Gemeindevertretersitzung vom 16. Januar 2015 abgelehnt), auch wurden die Verträge nie in die Offelage im Rathaus gebracht, dies ist laut BImSchG nicht vorgesehen, da es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt. Für WEA sieht das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Erst wenn ein Betreiber 20 oder mehr WEA errichtet oder wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) angezeigt ist, ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
23. April 2015; Das RP Darmstadt genehmigt die beiden WEA auf dem Tannenkopf trotz der massiven Bedenken aus naturschutzrechtlicher Sicht und den zahlreichen Eingaben durch die Bürger Roßdorfs und der IG Roßdorf und trotz der ursprünglichen Bedenken und Ablehnenden Haltung des DWD.
ca. Ende Juli 2015; Baubeginn an der Zuwegung
22. Dezember 2015; Inbetriebnahme der Windenergieanlagen
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hatte zunächst keine Zustimmung zu den beantragten Windenergieanlagen (WEA) in Roßdorf erteilt. Der Kompromissvorschlag des DWD, doch einfach niedrigere WEA (=max. ca. 80 m Höhe) zu errichten, wurde seitens der GGEW wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit abgelehnt.
Trotz umfassender Akteneinsicht auf dem Regierungspräsidium Darmstadt, stehen uns sämtliche Unterlagen und Akten zu den Absprachen und Sitzungen mit dem DWD nicht zur Verfügung.
Die GGEW hat mit dem DWD wohl einen Kompromiss gefunden, der vorsieht, die WEA um 19 m in der Höhe zu reduzieren, keine weiteren WEA im 15 km Umkreis um den Wetterradar Dreieich zu genehmigen und bei drohender Unwetterlage diese sofort abzuschalten.
Die bekannten Mängel in den avifaunistischen Gutachten und die bisher unzureichenden Antwort des RP Darmstadt auf unsere Einwände zu der vorhandenen Rotmilan Population in unmittelbarer Nähe zur WEA 2 hatten wir erneut an die entsprechenden übergeordneten Dienststellen (Innenministerium, Umweltministerium sowie die Presse) geleitet. Diese Fakten wurden in dem Bescheid nicht berücksichtigt.
Die Denkmalschützer haben in Sachen Windkraft auf dem Tannenkopf eine klare ablehnende Haltung und ihre Bedenken zum UNESCO Weltnaturerbestatus der Grube Messel und dem geplanten UNESCO Weltkulturerbestatus für die Mathildenhöhe in Darmstadt geäussert.
Die Betreiber der Erdbebenmessstationen auf der Darmstädter Ludwigshöhe und in der Grube Messel haben ebenfalls eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Der durch die WEA entstehende niederfrequente Schall verursacht Störungen in den Messstationen. Im Zweifel müssen die Anlagen zu Lasten des Antragstellers (=GGEW) verlegt werden.
Die Liste der Gründe ist lang, warum die Windkraft auf dem Tannenkopf nicht genehmigungsfähig war und ist.
Dennoch wurden Ende April 2015 die beiden WEA genehmigt und sind seit 22.12.2015 in Betrieb.