Abkürzung | Erläuterung |
WEA | Windenergieanlage |
kW | Abkürzung für Kilowatt. Beschreibt die Leistung eines Stromverbrauchers oder Stromerzeugers in einem bestimmten Zeitraum. |
MW |
1000 kW sind 1 MW |
GW | 1000 MW sind 1 GW |
TW |
1000 GW sind 1 TW |
kWh /MWh / GWh |
Abkürzung für Kilowattstunden, Megawattstunden, Gigawattstunden. |
PJ | Peta Joule
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Nennleistung |
maximale Leistung die ein Stromerzeuger unter Vollast erstellen kann. |
Volllaststunde |
Volllaststunde beschreibt die Anzahl der Stunden im Zeitraum von 8.760 Stunden (365 Tage), die ein Stromerzeuger bei Nennleistung hätte laufen müssen, um die tatsächlich
produzierte Menge Strom zu erzeugen. Vollaststunden sind ein Maß für den Wirkungsgrad eines Stromerzeugers. Je kleiner die Vollaststunden umso schlechter der Wirkungsgrad. |
BImSchG |
Bundes Immissionsschutzgesetz. Kurzbezeichnung für das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Es regelt das Gebiet des Umweltrechts und ist das bedeutendste praxisrelevante Regelwerk dieses Rechtsgebietes, solange es kein einheitliches deutsches Umweltgesetzbuch gibt. Es regelt den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre und Kulturgütern. |
LEP |
Landes-Entwicklungsplan. Der LEP behandelt die landesweite Raumstruktur, die Siedlungsstruktur mit der Siedlungsentwicklung und den zentralen Orten, die Freiraumstruktur, den Städtebau, den Verkehr, die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Land- und Forstwirtschaft, die Energie und Rohstoffsicherung sowie die Ver- und Entsorgung von Wasser und Abfall. |
UVP |
Umweltverträglichkeitsprüfung. Umweltverträglichkeitsprüfungen ermitteln, beschreiben und bewerten die Auswirkungen auf die umweltbezogenen Schutzgüter. Dies sind die Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen. |
EEG |
Erneuerbares Energie Gesetz. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurztitel Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. |
RP | Regierungspräsidium |
BauGB | Baugesetzbuch |